Der Begriff der Privatliquidation

Ihr Vorteil: Rechtskonforme Abrechnung zur Privatliquidation
Unsere Abrechnungen entsprechen den Bestimmungen der GOÄ und dem UStG
Die Rechnung ambulanter Leistungen muss insbesondere enthalten:
- das Datum der Erbringung der Leistung,
- bei Gebühren die Nummer und die Bezeichnung der einzelnen berechneten Leistung einschließlich einer in der Leistungsbeschreibung gegebenenfalls genannten Mindestdauer sowie den jeweiligen Betrag und den Steigerungssatz,
- bei Entschädigungen den Betrag, die Art der Entschädigung und die Berechnung,
- bei Ersatz von Auslagen den Betrag und die Art der Auslage.
Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt oder Zahnarzt erbracht werden, unterliegen nicht der Umsatzsteuer, gemäß § 4 Nr. 14a UStG . Bei der Ausstellung der Rechnung erübrigen sich insoweit die Angaben gem. § 14 UStG, insbesondere die Angabe einer Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft - wir erledigen die Abrechnung für Sie
Sie als Arzt dürfen zwar nur eigene Leistungen abrechnen, Sie sind jedoch nicht gehindert, die Rechnungsstellung mit Zustimmung des Patienten durch Dritte vornehmen zu lassen. Sie leiten die abrechnungsrelevanten Daten an uns weiter, wir verfügen über ein eigenes Rechenzentrum, eine eigene Poststelle. kümmern uns um alle Formen der Korrespondenz, arbeiten Ihrem Steuerberater zu und kümmern uns sogar um außergerichtliche Mahnungen bis hin zum Inkasso.