Mittwoch, 10. Februar 2016

Imagefilm Kölner Abrechnungsdienst - Privatliquidation GOÄ GOZ IGEL GebüH

Die Spezialisten für Privatliquidation: Kölner Abrechnungsdienst 



Mediziner, Ärzte, Arzt-Praxen, Heilpraktiker, MVZ, Labor oder Zytologie sollten Ihre Privatliquidation in Köln erstellen lassen. Weitere Informationen unter http://www.koelner-abrechnungsdienst.de

Rechnungslegung / Abrechnung bzw. Privatliquidation nach GOÄ für Ärzte in Gesundheitsberufen 





Unsere Privatliquidation nach Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelt die Abrechnung der ärztlichen Leistungen außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung in Deutschland. Eine durch uns nach den Vorschriften der GOÄ erstellte Privatliquidation bzw. Abrechnung erhalten sowohl Privatpatienten, d. h. Patienten, die bei einer privaten Krankenversicherung versichert sind und ihre Behandlung selbst bezahlen, als auch gesetzlich Versicherte im Fall so genannter individueller Gesundheitsleistungen IGel oder bei Wahl des Kostenerstattungsverfahrens.

Ihr Vorteil: Rechtskonforme Abrechnung zur Privatliquidation

Natürlich ist die Vergütung vertragsärztlicher Leistungen nach dem fünften Sozialgesetzbuch durch den Einheitlichen Bewertungsmaßstab geregelt, gemäß § 87 Abs. 2 SGB V. Die Abrechnung erfolgt hier nicht gegenüber den Versicherten, sondern über die Kassenärztliche Vereinigung mit der gesetzlichen Krankenversicherung.

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