Freitag, 29. April 2016

Externe Vorbereitung des Rechnungswesens für Ärzte - Privatabrechnung

RECHNUNGSWESEN Für Die PRIVATLIQUIDATION

Sie als Arzt stehen oft vor der Herausforderung, dass Ihre Praxis betriebswirtschaftlich geprüft werden kann, sei es durch das Finanzamt oder durch Kostenträgern im Gesundheitswesen, sprich die Krankenkassen. Das Rechnungswesen ist ein Teilgebiet der Betriebswirtschaftslehre und dient der systematischen Erfassung, Überwachung und informatorischen Verdichtung der durch den betrieblichen Leistungsprozess entstehenden Geld- und Leistungsströme. Zum einen werden Geld- und Güterströme in einem Unternehmen dokumentiert, um gegenüber Außenstehenden Rechenschaft ablegen zu können (externes Rechnungswesen), zum Beispiel gegenüber dem Finanzamt, den Banken oder auch Kostenträgern im Gesundheitswesen. Zum anderen soll das Rechnungswesen dem Arzt aber auch die Daten liefern, die zur Steuerung und Planung der Praxis oder des Labors notwendig sind (internes Rechnungswesen).



Externe Vorbereitung des Rechnungswesens für Ärzte
Wir können Ihnen mit der Übernahme des Rechnungswesens viel Freiraum für die wirklich wichtigen Arbeitsabläufe in der Praxis vor Ort verschaffen. Zudem haben Sie keine separaten Kosten für Schreibarbeiten, Büromaterial und Porto, das übernehmen wir für Sie. Durch die Effizienzsteigerung und den optimierten Praxisablauf steigern Sie zudem die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter und profitieren von unserer über 25-jährigen Erfahrung. Dies alles liefern wir dann Ihrem Steuerberater zu.
Rechtliche Grundlage des Rechnungswesens für Ärzte
Wichtigste rechtliche Grundlagen zum Rechnungswesen in Deutschland ist für den handelsrechtlichen Einzel- und Konzernabschluss das Handelsgesetzbuch, §§ 238 ff. HGB. Zur Steuerbemessung haben Gewerbetreibende, die entweder Kaufmann im Sinne des HGB sind, nach § 141 AO, oder bestimmte Größenkriterien erfüllen, also auch Mediziner, eine eigenständige Steuerbilanz zu erstellen, die sich am Einzelabschluss nach HGB orientiert.

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