Mittwoch, 18. Mai 2016

PAD-SCHNITTSTELLE HEISST EIGENTLICH "PRIVATABRECHNUNG AUF DISKETTE"

Übermittlung Ihrer Privatabrechnung an den Kölner Abrechnungsdienst 

Sie übermitteln uns Ihre Daten gerne elektronisch per Schnittstelle. Sollte es Ihr Wunsch sein, nehmen wir Ihre Daten auch (hand-)schriftlich entgegen, die meisten Mandanten verwenden aktuell aber die digitale Übertragung. Unsere Software arbeitet mit der gängigen Praxis-Software zusammen.



Geschichte der PAD-Schnittstelle
Bereits 1987 führte die PVS, der Verband der Privatärztlichen Verrechnungsstellen, eine Schnittstelle zum Austausch von Behandlungsdaten zwischen Praxis-Computer und Verrechnungsstelle ein. Es handelt sich dabei um eine Datei im ASCII-Format mit einer festen Satzlänge von 128 Bytes unter Verwendung des damals weit verbreiteten DOS-Zeichensatzes . Wegen der frühen Konzeptionierung hat sich die PAD-Schnittstelle zum De-facto-Standard entwickelt. Die hohe Stabilität der Schnittstelle (nur 2 Versionen seit 1987, die letzte aus 12/2003) unterstützt die Akzeptanz bei den Softwareanbietern. Die Abkürzung PAD stand in den ersten Jahren für „Privatabrechnung auf Diskette“, weil dies das zunächst einzige Medium für die Übermittlung darstellte. Mittlerweile steht das Kürzel PAD für `PrivatAbrechnung Digital`.

Zukunft der PAD-Schnittstelle: PADneXt
2009 entwickelte der PVS-Verband eine neue Schnittstelle im XML-Format namens `PADneXt`, die wir natürlich auch in Benutzung haben. Im Gegensatz zur PAD ist eine Datenübertragung mit und ohne Quittung möglich. Diese Schnittstelle ist offen und kann von jedem System verwendet werden. Eine informative Übersicht bietet die Webseite PADinfo.

Unser EDV- Ingenieur im Haus unterstützen Sie gerne bei Einführung und Anbindung des Systems.

Freitag, 29. April 2016

Externe Vorbereitung des Rechnungswesens für Ärzte - Privatabrechnung

RECHNUNGSWESEN Für Die PRIVATLIQUIDATION

Sie als Arzt stehen oft vor der Herausforderung, dass Ihre Praxis betriebswirtschaftlich geprüft werden kann, sei es durch das Finanzamt oder durch Kostenträgern im Gesundheitswesen, sprich die Krankenkassen. Das Rechnungswesen ist ein Teilgebiet der Betriebswirtschaftslehre und dient der systematischen Erfassung, Überwachung und informatorischen Verdichtung der durch den betrieblichen Leistungsprozess entstehenden Geld- und Leistungsströme. Zum einen werden Geld- und Güterströme in einem Unternehmen dokumentiert, um gegenüber Außenstehenden Rechenschaft ablegen zu können (externes Rechnungswesen), zum Beispiel gegenüber dem Finanzamt, den Banken oder auch Kostenträgern im Gesundheitswesen. Zum anderen soll das Rechnungswesen dem Arzt aber auch die Daten liefern, die zur Steuerung und Planung der Praxis oder des Labors notwendig sind (internes Rechnungswesen).



Externe Vorbereitung des Rechnungswesens für Ärzte
Wir können Ihnen mit der Übernahme des Rechnungswesens viel Freiraum für die wirklich wichtigen Arbeitsabläufe in der Praxis vor Ort verschaffen. Zudem haben Sie keine separaten Kosten für Schreibarbeiten, Büromaterial und Porto, das übernehmen wir für Sie. Durch die Effizienzsteigerung und den optimierten Praxisablauf steigern Sie zudem die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter und profitieren von unserer über 25-jährigen Erfahrung. Dies alles liefern wir dann Ihrem Steuerberater zu.
Rechtliche Grundlage des Rechnungswesens für Ärzte
Wichtigste rechtliche Grundlagen zum Rechnungswesen in Deutschland ist für den handelsrechtlichen Einzel- und Konzernabschluss das Handelsgesetzbuch, §§ 238 ff. HGB. Zur Steuerbemessung haben Gewerbetreibende, die entweder Kaufmann im Sinne des HGB sind, nach § 141 AO, oder bestimmte Größenkriterien erfüllen, also auch Mediziner, eine eigenständige Steuerbilanz zu erstellen, die sich am Einzelabschluss nach HGB orientiert.

Donnerstag, 24. März 2016

Fortbildung: Ihr persönliches GOÄ Seminar zur Privatliquidation

Der Kölner Abrechnungsdienst bietet seinen Kunden regelmäßige Weiterbildungen an


Schwerpunkt ist die Abrechnung nach der GOÄ 




Sie als Arzt sind ein Spezialist auf Ihrem Fachgebiet, der Patient steht im Zentrum Ihrer Bemühungen. Die GOÄ ist die rechtliche Grundlage Ihrer Forderungen.
Wir als Spezialisten in Gebühren-Abrechnung, Korrespondenz, Mahnungen und Privatliquidation im Allgemeinen stehen Ihnen mit unserem Wissen und unserer Dienstleistung gern zur Seite.
Ob nun mit einem GOÄ Seminar für Sie selbst, einer GOÄ Fortbildung für Ihre Mitarbeiter, selbst einen GOÄ Kurs für Ihren Steuerberater bieten wir an. Greifen Sie auf über 25 Jahre Erfahrung mit diesem Thema zurück.

Ablauf des GOÄ Seminar


Wir orientieren uns bei dem Aufbau eines Seminars an Ihren Bedürfnissen. Ausgesuchte und wechselnde Referenten vermitteln Ihnen die Fachbegriffe und den Aufbau des Systems. Wir bauen Ihnen eine individuelle Weiterbildung in Regelwerk und Ziffernkunde, aber auch in allgemeinen Fragen zur Abrechnung oder aber auch juristische Hintergründe, ganz individuell auf Ihren Alltag zugeschnitten.
Weiterbildung verstehen wir grundsätzlich immer nach Bedarf, bieten aber auch mehrere große Veranstaltungen im Jahr mit gesonderter Einladung und Bekanntmachung auf Website an. Dabei handelt es sich dann um Gruppenveranstaltungen.

Sprechen Sie uns an ...

Mittwoch, 24. Februar 2016

Patient unbekannt verzogen ? Wir ermittlen die neue Anschrift für die Privatabrechnung

Was machen Sie eigentlich, wenn Ihre Rechnung nicht zugestellt werden kann ?




Sie als Arzt stehen oft vor der Herausforderung, dass Ihre Patienten nicht auffindbar sind. Ihre Rechnungen bzw. Mahnungen kommen mit dem Vermerk »Unbekannt verzogen« zurück.


Es mag in einigen Fällen Nachlässigkeit bei einem Umzug sein, bei anderen Fällen Berechnung und der Versuch den Zahlungsverpflichtungen zu entgehen. Ohne eine aktuelle zustell fähige Adresse müssen Sie Ihre offenen Forderungen oft ausbuchen und abschreiben. Damit es nicht so weit kommt, hilft Ihnen unsere Adressermittlung mittels hoch aktueller Software-Lösung schnell und unkompliziert, die richtige Anschrift von Privatpersonen und Firmen in Deutschland und Europa zu finden.

Ihre Vorteile bei einer Beauftragung der Adressermittlung bei Privatliquidation


Wir können mit einer hohen Erfolgsquoten durch den Zugriff auf mehr als 45 Mio. Daten einer der größten Adress- und Umzugsdatenbanken im deutschsprachigen Raum aufwarten. Diese hohe Adressqualität durch Zustellbarkeitsprüfung jeder ermittelten Adresse und einer manuellen Anfrage bei über 5.500 Einwohnermeldeämtern steigert die Chance Ihrer Honorar-Eintreibung massiv.

Dienstag, 16. Februar 2016

Abrechnungsteam besucht Schulung zur Privatliquidation GOZ

Kölner Abrechnungsdienst, Privatliquidation auf höchstem Niveau

In der letzten Woche besuchte unser Abrechnungsteam eine Schulung zur Privatliquidation nach der GOZ


"Wenn man ins Wasser kommt, lernt man schwimmen.", so sagte es schon Johann Wolfgang von Goethe. Wir können schon schwimmen, bevor wir ins Wasser gehen, denn wir bilden uns regelmäßig weiter, um für Sie eine Abrechnung auf qualitativ höchstem Niveau zu garantieren.


Folgende Themen wurden unter anderem in der vier tägigen Schulung behandelt:

  • Gesetzliche Grundlagen, Richtlinien und Formulare zur zahnärztlichen Abrechnung
  • Gebührenpositionen GOZ
  • Private Vereinbarungen und Mehrkostenvereinbarungen 
  • Formale und rechtskonforme Dokumentation 
  • Übungen und Fallbeispiele 
  • Diskussionen




Mittwoch, 10. Februar 2016

Imagefilm Kölner Abrechnungsdienst - Privatliquidation GOÄ GOZ IGEL GebüH

Die Spezialisten für Privatliquidation: Kölner Abrechnungsdienst 



Mediziner, Ärzte, Arzt-Praxen, Heilpraktiker, MVZ, Labor oder Zytologie sollten Ihre Privatliquidation in Köln erstellen lassen. Weitere Informationen unter http://www.koelner-abrechnungsdienst.de

Rechnungslegung / Abrechnung bzw. Privatliquidation nach GOÄ für Ärzte in Gesundheitsberufen 





Unsere Privatliquidation nach Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelt die Abrechnung der ärztlichen Leistungen außerhalb der vertragsärztlichen Versorgung in Deutschland. Eine durch uns nach den Vorschriften der GOÄ erstellte Privatliquidation bzw. Abrechnung erhalten sowohl Privatpatienten, d. h. Patienten, die bei einer privaten Krankenversicherung versichert sind und ihre Behandlung selbst bezahlen, als auch gesetzlich Versicherte im Fall so genannter individueller Gesundheitsleistungen IGel oder bei Wahl des Kostenerstattungsverfahrens.

Ihr Vorteil: Rechtskonforme Abrechnung zur Privatliquidation

Natürlich ist die Vergütung vertragsärztlicher Leistungen nach dem fünften Sozialgesetzbuch durch den Einheitlichen Bewertungsmaßstab geregelt, gemäß § 87 Abs. 2 SGB V. Die Abrechnung erfolgt hier nicht gegenüber den Versicherten, sondern über die Kassenärztliche Vereinigung mit der gesetzlichen Krankenversicherung.

Freitag, 5. Februar 2016

Hans Peter Vogel, Spezialist für Privatliquidation, erklärt unser Unternehmen

Privatabrechnung in guten Händen, seit über 25 Jahren: 

Hans Peter Vogel, Gründer und Geschäftsführer des Kölner Abrechnungsdienstes erklärt, warum Mediziner, Ärzte, Arzt-Praxen, Heilpraktiker, MVZ, Labor oder Zytologie Ihre Privatliquidation in Köln machen erstellen lassen sollten. Weitere Informationen unter http://www.koelner-abrechnungsdienst.de